Wie lange noch, Frau Merkel? Ihre wahnsinnige Flüchtlingspolitik treibt Europa in den Ruin.
Stoppt Merkel!
Die Spatzen pfeifen es inzwischen von den Dächern, dass die Flüchtlingspolitik der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel ein totales Desaster ist. Merkel hat Europa damit einen Bärendienst sondergleichen erwiesen, der sich noch auf lange Zeit sehr negativ auf den sozialen Frieden in den einzelnen europäischen Staaten auswirken wird. Man kann sich den galoppierenden Irrsinn der Kanzlerin nur noch so erklären, dass sie von einem falschhumanen Wahn befallen ist, den sie um jeden Preis durchsetzen will, um sich ein zweifelhaftes Denkmal als Mutter und Retterin der Flüchtlinge zu setzen. Oder sie handelt als Marionette und auf Befehl der USA-Mächtigen (Regierung, Geheimdienste, Militär usw.), denen es gerade recht ist, dass nun Europa die Folgen der mörderischen und destabilisierenden US-Kriegspolitik ausbaden muss, wodurch nun Millionen von Kriegsflüchtlingen nach Europa drängen, insbesondere mit dem Ziel Deutschland. In deren Schlepptau resp. als Trittbrettfahrer springen weitere Millionen von Wirtschaftsflüchtlingen auf den grossen Zug auf, die ihre Heimat ohne Not verlassen und die hier in Europa ein Leben als Schmarotzer auf Kosten des Staates und der Allgemeinheit führen möchten. Je länger je mehr macht es aber den Anschein, dass der Wahnsinn von Mutter Merkel bewusst gesteuert ist und Methode hat, wobei sie womöglich aus Hass und aufgrund von Rachegelüsten gegen Deutschland handelt, mit dem Ziel, das deutsche Volk durch das von ihr verschuldete Auslösen dieser unkontrollierten Völkerwanderung auszulöschen. Lesen Sie hierzu auch den Artikel ‹Was treibt die EU-Mächtigen Merkel und Juncker um?› im FIGU-Zeitzeichen Nr. 8 vom September 2015. Wohin diese verantwortungslose und verbrecherische Politik von Merkel führt, das beweisen die nachfolgenden Artikel über die zunehmend chaotischen Zustände an den europäischen Grenzen, über die die Flüchtlinge sich bewegen. Merkel muss schnellstmöglich als Kanzlerin abgesetzt und durch verantwortungsbewusste Führungskräfte ersetzt werden, sofern es diese gibt.

 

Kieler-Polizei will keine Berichte über Flüchtlingskrise

Samstag, 24. Oktober 2015 , von Freeman um 09:00

Als Bestätigung meines Artikels vor einer Woche hier über einen Maulkorberlass, haben die Kieler Nachrichten (KN) berichtet, Straftaten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise soll die Öffentlichkeit nicht erfahren. In den als Verschlusssache klassifizierten Polizei-Berichten werden Straftaten im Umfeld von Flüchtlingen dokumentiert. Die Fälle werden meist aus den öffentlichen Polizeiberichten herausgehalten. Die Redaktion der KN wurde von der Polizei sogar aufgefordert, eine Berichterstattung darüber zu unterlassen. Der Kieler FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hält das für einen Skandal.

Staatliche Zensur


Laut Redakteur Michael Kluth wurde die Redaktion der Kieler Nachrichten aus der Landespolizei heraus sogar inoffiziell dazu aufgefordert, die Berichterstattung über die "Lagebilder" zu unterlassen. "Sie zündeln!", habe man den Journalisten vorgeworfen.

Wolfgang Kubicki kommentierte den Maulkorb an die KN:

"Sollte es zutreffen, dass die Redaktion der Kieler Nachrichten tatsächlich von der Landespolizei aufgefordert wurde, nicht über Fälle in der Flüchtlingsthematik zu berichten, die von der Landespolizei selbst als ‚relevante Ereignisse‘ eingestuft wurden, dann wäre das ein Skandal. Ressortleiter Michael Kluth berichtet dies in seinem Kommentar von heute:

Die Begründung für solch ein Vorgehen, die Presse ‚zündele‘, rechtfertigt in keinem Fall die Geheimhaltung offensichtlicher Tatbestände. Sie ist sogar doppelt skandalös. Denn erstens ist die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Grundgesetz festgeschrieben. Sie bildet damit einen der Grundpfeiler unserer Republik. Zweitens dürfen wir nicht jeden, der Kritik übt, ja nur kritische Fragen stellt, in den Senkel stellen und mit dem Vorwurf der Zündelei belegen. Wenn die Verantwortlichen den Eindruck vermitteln, es würden wesentliche öffentlichkeitsrelevante Fakten verschleiert und die Debatte unehrlich geführt, sorgt dies für einen massiven Vertrauensverlust der Menschen in unsere demokratische Ordnung. Es verhindert nicht nur eine sachliche Auseinandersetzung, sondern macht die Menschen erst empfänglich für antidemokratische Kräfte."

Also die Boten der Nachrichten sind schuld und nicht die Politiker, die das Chaos verursachen und zulassen. Die Bevölkerung soll dumm gehalten werden, damit sie meint, es ist alles in Ordnung und man hat alles im Griff. Wer über die Flüchtlingskrise informiert oder sogar Fragen stellt, ist mittlerweile in den Augen der deutschen Obrigkeit ein "Brandstifter" und sogar ein Rassist und Nazi.

Das heisst, wer die Tatsachen berichtet "zündet einen Brand an", deshalb soll man lieber schweigen und die kriminellen Taten nicht der Öffentlichkeit bekanntmachen. Eine sehr bedenkliche Einstellung. Klingt nach den Methoden eines Polizeistaates, denn in den faschistischen und kommunistischen Diktaturen gab es auch offiziell keine Kriminalität, weil nichts darüber in den Medien stand.

Dieses Schweigen über was passiert, trifft auf viele Ereignisse zu. Man darf keine Tatsachen die man als "negativ" einstufen könnte über die USA berichten, sonst ist man ein Antiamerikaner, nichts über die EU sonst ist man ein Antieuropäer, nichts über Israel, denn dann ist man ein Antisemit, nichts über die Migranten, dann ist man ein Rassist ... und die Liste der Tabus ist lang. Alles schönreden und vertuschen lautet die Parole!

Wir leben in einer Welt, wo Fakten keine Rolle mehr spielen.

Quelle:
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2015/10/kieler-polizei-will-keine-berichte-uber.html#ixzz3pfEVIpF4

 

 

Johanna Mikl-Leitner zur Migrantenkrise: Man muss mit Gewalt rechnen – und unsere Polizei wird mit GegenmaSSnahmen reagieren müssen

26. Oktober 2015 Non Profit News Redaktion Kommentar hinterlassen

Polizeieinsatz

 

Derzeit erreichen pro Tag 9000 Migranten die griechische Küste. Mindestens 6500 Migranten über Slowenien nach Österreich. Doch Deutschland lässt pro Tag jedoch maximal 4500 Menschen über die Grenze. Dies wird nun ein immer größeres Problem für Österreich. Denn es mangelt an Unterkunftsmöglichkeiten.

Österreich hat in etwa 13.000 Transitplätze, doch 4.000 davon sind von Asylwerbern belegt. Bleiben also nur noch 9.000 Transitplätze über. Im „Krone“-Gespräch sagte die Österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner „Wir sind am Limit.“ Zudem sagte sie, dass wenn die EU-Außengrenze nicht rasch in Griechenland geschützt wird, ist ein Zaunbau an Sloweniens Grenze zu Kroatien „überlegenswert“.

Die von Berlin befohlene „Asyl- Bremse“ an der bayerisch- österreichischen Grenze, wurde von Mikl- Leitner sehr stark kritisiert: „Deutschland übernimmt aktuell einfach zu wenig Flüchtlinge. Wir brauchen deshalb eine Dämpfung des Zustroms an der EU- Grenze in Griechenland“.

Nicht überraschend für Mikl- Leitner sind die slowenischen Pläne bezüglich des Baus eines Grenzzauns zu Kroatien: „So kann’s ja nicht weitergehen. Wenn die Dämpfung des Zustroms an der EU- Außengrenze in Griechenland nicht rasch funktioniert, ist der Plan der Slowenen überlegenswert.“

Die Ministerin warnt vor einer weiteren Entwicklung: „Unsere Einsatzkräfte stellen fest, dass jetzt das Verhalten der Flüchtlinge emotionaler wird, sie sind panisch. Man muss mit Gewalt rechnen – und unsere Polizei wird mit Gegenmaßnahmen reagieren müssen.“

Quelle: http://pressejournalismus.com/2015/10/johanna-mikl-leitner-zur-migrantenkrise-man-muss-mit-gewalt-rechnen-und-unsere-polizei-wird-mit-gegenmassnahmen-reagieren-muessen/


Wir werden eine Abkehr vieler Menschen vom deutschen Verfassungsstaat erleben

26. Oktober 2015 Non Profit News Redaktion Kommentar hinterlassen

Deutsche Verfassung

Laut der „Welt am Sonntag“ wächst unter den deutschen Sicherheitsbehörden die Kritik an der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Vor allem besorgt zeigen sich der Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst (BND) und die Bundespolizei. Denn Merkels Asylkurs gefährdet die innere Sicherheit, heißt es.

„Der hohe Zuzug von Menschen aus anderen Weltteilen wird zur Instabilität unseres Landes führen“, prognostizierte ein mit Sicherheitsfragen vertrauter Spitzenbeamter. „Wir produzieren durch diese Zuwanderung Extremisten, die bürgerliche Mitte radikalisiert sich, weil sie diese Zuwanderung mehrheitlich nicht will und ihr dies von der politischen Elite aufgezwungen wird“, befürchtet er weiter. Seine Analyse ist düster: „Wir werden eine Abkehr vieler Menschen von diesem Verfassungsstaat erleben.“

Eine Integration Hunderttausender illegaler Einwanderer in Deutschland ist angesichts der Zahl und der bereits bestehenden Parallelgesellschaften gar nicht möglich, warnen die Sicherheitsexperten. Stattdessen „importieren wir islamistischen Extremismus, arabischen Antisemitismus, nationale und ethnische Konflikte anderer Völker sowie ein anderes Rechts- und Gesellschaftsverständnis“, heißt es in einem unterschriftslosen Papier, das unter hochrangigen Sicherheitsbeamten des Bundes kursiert und der „Welt am Sonntag“ vorliegt.

Quelle: http://pressejournalismus.com/2015/10/wir-werden-eine-abkehr-vieler-menschen-vom-deutschen-verfassungsstaat-erleben/

Merkels Aussagen zu ihrer Asylpolitik sind verfassungsrechtlich weitgehend nicht gedeckt

26. Oktober 2015 Non Profit News Redaktion Kommentar hinterlassen

Focus Asylrecht

 

Für das Magazin FOCUS legte der Verfassungsrechtler Rupert Scholz in zehn Grundsätzen dar, dass so Aussagen wie zum Beispiel „Wir schaffen das“, „Das Asylrecht kennt keine Grenze nach oben“ oder „Alle Syrer erhalten in Deutschland Asyl“ verfassungsrechtlich weitgehend nicht gedeckt sind.

1. Asyl begründet keinen Anspruch auf Einwanderung

Das Asylrecht stellt gemäß Art. 16a GG ein ausschließliches Individualgrundrecht dar, also kein Kollektivgrundrecht, das von ganzen Bevölkerungsschichten oder bestimmten Gruppen kollektiv in Anspruch genommen werden könnte. Anspruch auf Asyl hat nur der Einzelne, wenn er definitiv einen Tatbestand „politischer Verfolgung“ gegenüber seiner Person nachweisen kann – so das Bundesverfassungsgericht.

Die Gewährleistung des Asylrechts in Art. 16a GG begründet keinen Einwanderungstatbestand – weder in offener noch in verkappter Form.

2. Jeder EU-Staat hat das Recht auf Grenzkontrollen

Aus der staatlichen Souveränität über das eigene Staatsgebiet folgt prinzipiell auch das Recht zur Einführung von Grenzkontrollen und Grenzsperren. Hieran ändert für die Europäische Union auch der Vertrag von Schengen nichts. Dieser garantiert zwar innerhalb der EU prinzipielle Freizügigkeit, er erkennt aber durchaus das Recht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten an, Ausnahmen von der Freizügigkeitsgewähr gerade zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verfügen. Dieses Recht der staatlichen Gebietshoheit ist verantwortlich auch gegenüber Flüchtlings- oder Einwanderungswellen wahrzunehmen.

3. Der Staat muss nationale Identität schützen

Gerade gegenüber überdimensionierten Einwanderungs- oder Flüchtlingsströmen ist das Prinzip der nationalen Identität der Deutschen beziehungsweise Deutschlands zu wahren. Der Grundsatz der nationalen Identität basiert auf den Grundsätzen der deutschen Kulturnation und ihrer ebenso integralen wie einheitsstiftenden Kraft.

Das Prinzip der nationalen Identität und ihrer Wahrung ist dem Verfassungsstaat vorgegeben und bei entsprechender Gefährdung kraft wehrhafter Verfassungsstaatlichkeit auch aktiv zu schützen. Dies gilt naturgemäß auch und insbesondere gegenüber Flüchtlingen oder Einwanderern aus anderen Kulturkreisen, wie insbesondere dem Islam.

Jeder Flüchtling oder Einwanderer ist verpflichtet, sich zur Werte- und Verfassungsordnung des Grundgesetzes zu bekennen. Wer sich an dieses Gebot nicht hält, sich der Werte- und Verfassungsordnung des Grundgesetzes verweigert, ist nicht berechtigt, gemäß Art. 16a GG die Gewährung von Asyl zu verlangen.

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Aufgabe, für die nötigen Integrationsmaßnahmen zu sorgen, sondern auch über die Wahrung der nationalen Identität zu wachen. Der deutsche Gesetzgeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass nicht Kontra- oder Parallelgesellschaften von Angehörigen anderer Kulturkreise begründet werden.

4. Das Asylrecht steht nicht über anderen Grundrechten

Das Grundrecht aus Art. 16a GG verfügt innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung des Grundgesetzes über keinen Sonderstatuts, der das Asylrecht über die Regelungen anderer Verfassungsnormen hinauszuheben vermöchte. Wie jedes andere Grundrecht auch funktioniert das Asylrecht nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

Im übrigen: Im Falle der Kollision oder Konkurrenz des Asylrechts mit anderen Verfassungsnormen ist der Gesetzgeber zum Ausgleich beziehungsweise zur Befriedung der kollidierenden Positionen verpflichtet.

Das Grundrecht auf Asyl untersteht insoweit einem mittelbaren Gesetzesvorbehalt. Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Art. 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen.

5. Das Asylrecht kennt verfassungsrechtliche Schranken

Von herausragender Bedeutung (auch) für die gesetzgeberische Begrenzung des Asylrechts sind die Verfassungsprinzipien des Rechts- und des Sozialstaatsprinzips. Auch das Asylrecht steht unter dem Schrankenvorbehalt der „Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung“ (Bundesverfassungsgericht). Das Gleiche gilt für alle sozialstaatlichen Leistungsversprechen, selbst wenn Asylanten eine prinzipielle Gewähr des Existenzminimums zusteht.

Aber auch bei dessen Bemessung verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum. Die Ressourcen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates dürfen weder gefährdet noch infrage gestellt werden.

Wer die Grundrechte, namentlich die auf Leben, Gesundheit und Eigentum anderer angreift oder gefährdet, hat keinen Anspruch auf Asylgewährung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere im Hinblick auf Terroristen betont.

6. Der Bundestag kann Asyl-Obergrenzen einziehen

Aus den Grundsätzen von Rechts- und Sozialstaatlichkeit sowie dem Gebot des Schutzes der nationalen Identität folgt insbesondere auch das Recht – und gegebenenfalls auch die Pflicht des Gesetzgebers, einer Überzahl von Asylbewerbern dann regelungsmäßig entgegenzutreten, wenn die Aufnahmefähigkeit des eigenen Landes ernsthaft gefährdet wird.

Der Satz, dass das Asylrecht angeblich „keine Grenze nach oben“ kenne, ist falsch und verfassungswidrig. Der Gesetzgeber kann Obergrenzen festlegen.

7. Wer Regeln bricht, hat keinen Anspruch auf Asyl

Gemäß Art. 16a Grundgesetz untersteht die materielle Gewähr des Asylrechts maßgebenden verfahrensrechtlichen Schranken (Asylverfahrensgesetz etc.). Wer sich beispielsweise nicht registrieren lässt, hat keinen Anspruch auf Asylgewährung.

8. Familiennachzug lässt sich rechtlich stoppen

Nach Maßgabe des Asylverfahrensrechts haben anerkannte Asylanten heute das Recht auf Nachzug ihrer Familienangehörigen. Dieses Recht basiert aber nicht auf Art. 16a GG. Da hier weitere millionenfache Zuwanderungen drohen, muss der Gesetzgeber dieses Recht wirksam beschränken beziehungsweise für die Zukunft ganz ausschließen – auch um falschen Erwartungen rasch zu begegnen.

9. Deutschland kann Flüchtlinge zurückschicken

Gemäß Art. 16a GG können sogenannte sichere Drittstaaten gesetzgeberisch benannt werden, für die die Vermutung gilt, dass in deren Bereich kein Tatbestand politischer Verfolgung droht – mit der Konsequenz, dass Anträge auf Asylgewährung von Personen aus solchen Ländern nicht begründet sind. Dies gilt insbesondere für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch für Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaftsordnung (z. B. Balkanstaaten).

Nach dem Vertragswerk von Dublin ist innerhalb der Europäischen Union jeweils derjenige Mitgliedsstaat zur Prüfung der asylrechtlichen Aufnahmevoraussetzungen verpflichtet, bei dem der Asylsuchende erstmals eintrifft. Kein Asylbewerber hat ein Recht auf Auswahl des Asylstaats oder auf Freizügigkeit. Wenn ein Asylbewerber aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland kommt, ist er nach dem Vertragswerk von Dublin in den jeweils anderen Mitgliedsstaat zurückzuführen.

Diese Grundsätze von Dublin sind von verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in den vergangenen Monaten massiv verletzt worden (Italien, Österreich, Griechenland). Auch Deutschland hat mit seiner Entscheidung, Flüchtlinge insbesondere aus Ungarn direkt aufzunehmen, gegen die Grundsätze von Dublin verstoßen.

Es ist dringend erforderlich, dass sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wieder auf die Grundsätze des Vertragswerks von Dublin besinnen und dies uneingeschränkt wieder zur Anwendung bringen.

10. Die geplanten Transitzonen sind mit der Verfassung vereinbar

Nur wenn die vorstehenden Grundsätze uneingeschränkt beachtet und vom Gesetzgeber effektiv umgesetzt werden, besteht Aussicht darauf, dem gegebenen Flüchtlingschaos einigermaßen wirksam zu begegnen. Die von der Bundesregierung jetzt vorgesehenen Maßnahmen sind sicherlich hilfreich, genügen aber nicht.

Hervorzuheben ist aber namentlich der Plan, für die Registrierung von Asylbewerbern entsprechende Transitzonen grenznah zu errichten. Die Errichtung solcher Transitzonen ist verfassungsmäßig.

Quelle: http://pressejournalismus.com/2015/10/merkels-aussagen-zu-ihrer-asylpolitik-sind-verfassungsrechtlich-weitgehend-nicht-gedeckt/